Einkünfte
- aus nichtselbständiger Arbeit
- aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)
- und aus Unterhaltsleistungen
vorliegen und/ oder
Einkünfte
- aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
- aus Vermietung und Verpachtung
- und aus privaten Veräußerungsgeschäften
(z.B. aus sogenannten Spekulationsgeschäften)
erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 EUR bei Ledigen bzw. 36.000 EUR bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
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- beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- beim Kindergeld
- im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersversorgung
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