Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir Sie nur beraten und steuerlich betreuen, wenn Sie bei uns Mitglied sind. Das lohnt sich für Sie auf jeden Fall, denn für einen Jahresbeitrag können Sie unser komplettes Serviceangebot kostenlos nutzen und sich von uns beraten lassen.
Unsere Mitgliedsbeiträge richten sich nach Ihren Einnahmen.
Die Jahresbeiträge der beratenen Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten und staffeln sich nach einer Beitragsbemessungsgrundlage, die sich zusammensetzt aus:
- dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) eingetragenen Bruttojahresarbeitslohn/löhnen (bei Ehegatten sind diese Beträge zusammenzurechnen)
- dem jährlichen Gesamtbetrag bezogener Renten, Versorgungsbezüge, durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auflösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen sowie Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung oder anderer Unterstützungsträger.
- sowie dem jährlichen Gesamtbetrag aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen, anderen sonstigen Einkünften und privaten Veräußerungsgeschäften
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung, weisen wir Sie daraufhin, das Ihrer personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck
der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins verarbeitet werden. |